... wir sind für euch da! Hier findet ihr die Übersicht, wie wir erreichbar sind.
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Weitere Informationen
Bei Fragen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes stehen die Jugendbildungsreferentinnen Sherry Namyslo(Tel.: 06021/392173) und Daniela Englert (Diözesane Fachstelle Präventionsarbeit, Tel.: 0931 / 386-63 192) zur Verfügung.
Veränderungen bei der Einsichtnahme der Führungszeugnisse
Wechsel der Zuständigkeit im Bistum
Liebe Gruppenleiter/-innen und Verantwortliche in der Jugendarbeit in den Pastoralen Räumen,
wie ihr wisst, ist das erweiterte Führungszeugnis eine wichtige Maßnahme zur Prävention sexualisierter Gewalt, die in der Jugendarbeit schon viele Jahre umgesetzt wird.
Die letzten Jahre haben wir in eurem Auftrag die Einsichtnahme für euch übernommen. Nun wird diese Aufgabe neu strukturiert. Zukünftig werden die jeweiligen Pfarrbüros die Dokumentation übernehmen, die Einsichtnahme findet über die Dekanatsbüros statt, um eine Unabhängigkeit gewährleisten zu können.
Was bedeutet das für euch?
Zum Schuljahresbeginn (10.09.2024) werden wir keine neuen Beauftragungen zur Einsichtnahme mehr annehmen und bitten euch dafür um euer Verständnis. Bis 01.12.2024 werden wir von der regionalen Fachstelle die Einsichtnahme und Dokumentation vorhandener Beauftragungen noch abschließend bearbeiten.
Wenn ihr für eine neue Aktion dieses Jahr oder bereits vorausschauend für nächstes Jahr EFZs einsehen lassen wollt, werden diese bereits über das geänderte Verfahren abgewickelt. Geht bitte diesbezüglich auf euer Pfarrbüro zu. Dort bekommt ihr ab dem neuen Schuljahr die notwendigen Unterlagen.
Die Dokumentation bereits vorgelegter EFZs halten wir bis einschließlich 31.12.2025 vor. Bis dahin könnt ihr die Informationen bei uns abrufen, um sie ggf. ans Pfarrbüro weiterzuleiten. Danach wird die Dokumentation datenschutzkonform vernichtet.
Bundeskinderschutzgesetz
Überprüfung von Führungszeugnissen in der Jugendarbeit
Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt hat in den letzten Jahren sehr stark an Bedeutung in der Kinder- und Jugendarbeit gewonnen. Aufgrund einer Vielzahl von Vorfällen hat der Gesetzgeber hierzu das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erlassen, welches jetzt von den Kommunen umgesetzt werden muss. Das Gesetz verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Die Verantwortlichen im Bereich der Jugendarbeit vor Ort (Vereinsvorstand, Pfarrjugendleiter*in, Pfarrer, Stammesvorstand, Ortsgruppenleiter*in) müssen im Landkreis Aschaffenburg und im Landkreis Miltenberg die diesbezüglichen Vereinbarungen unterschreiben müssen; das hat zur Folge, dass erweiterte Führungszeugnisse der Gruppenleiter*innen eingefordert und kontrolliert werden müssen.
Die Fachstelle für Kirchliche Jugendarbeit in der Region Untermain übernimmt für die katholischen Pfarreien und Verbände die Einsichtnahme der Führungszeugnisse. Alle Dokumente zur Kontrolle der erweiterten Führungszeugnisse sind hier zu finden. Die Vorgehensweise findet man gut beschrieben in den Anhängen "Ablauf_Einsichtnahme_der_FZ" bzw. "Schema_Einsichtnahme_der_FZ". Auch alle weiteren Dokumente zur Kontrolle der erweiterten Führungszeugnisse sind hier zu finden.
Bei Fragen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes steht euch Daniela Englert von der Diözesanen Fachstelle Präventionsarbeit unter Tel.: 0931 / 386-63 192 zur Verfügung.
Kontakt
kja Untermain
Fachstelle für kirchliche Jugendarbeit in der Region Untermain
Treibgasse 26
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021-392170
Mail: info@kja-untermain.de
Öffnungszeiten:
in der Regel:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr