Zweck
Alle Kinder und Jugendliche brauchen gleiche Chancen. Dennoch verhindern häufig sozioökonomische Hintergründe, dass junge Menschen an Freizeiten oder Ausflügen nicht teilnehmen können. Oft kommt es auch vor, dass Familien knapp über einer Förderbemessungsgrenze liegen, weshalb sie keinen Anspruch auf Sozialtransferleistungen haben. Geld für die Maßnahme können diese Familien trotzdem nicht aufbringen. Hier sind Fonds gefragt, die z.B. von der Pfarrei oder dem Verband oder durch Spenden auf unbürokratische Weise Abhilfe schaffen.
Der Solidaritätsfonds des BDKJ RV Aschaffenburg für Angebote der Jugendarbeit kann dann in Anspruch genommen werden, wenn diese Mittel vor Ort nicht ausreichen oder ein Fond bzw. Spenden nicht vorhanden sind. Die Anonymität des/der Betroffenen muss bei der Vergabe so weit wie möglich gewahrt werden.
Gefördert werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit sozioökonomischen Hintergründen zwischen 6 und 21 Jahren.
Antragsberechtigt
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die gerne an Maßnahmen der kirchlichen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit in Jugendverbänden des BDKJ in Stadt und Landkreis Aschaffenburg teilnehmen möchten.
Zuschusshöhe
Es werden bis zu 75 % des in der Ausschreibung genannten Teilnehmer*innen Betrags als Förderung übernommen. Eine 100 % Förderung bedarf immer einer Einzelfallprüfung mit entsprechender Begründung durch den/die Antragsteller*in. Der Höchstbetrag pro Person beträgt 400,00 €.
Sonstige Fördermöglichkeiten sind vorab zu prüfen, insbesondere jene für Kinder und Jugendliche mit sozioökonomischen Hintergründen, der antragstellenden Verbände und Gruppen.
Antragsverfahren
Der Antrag muss vor der Maßnahme auf dem Onlineformular mit den entsprechenden Nachweisen beim BDKJ RV Aschaffenburg eingehen.